Wenn ein Coral Club Vertriebspartner gegen die Unternehmensregeln von Coral Club verstößt, liegt es in der Verantwortung eines jeden Coral Club Vertriebspartners, den Zuwiderhandelnden über die Unternehmensregeln zu informieren, Unterstützung bei der Behebung des Verstoßes anzubieten und auf die Strafen bei Nichteinhaltung der Unternehmensregeln hinzuweisen. Weigert sich der Zuwiderhandelnde, die Verstöße zu beheben, oder bringt er durch Worte oder Handlungen seine mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit zum Ausdruck, ist der andere Vertriebspartner verpflichtet, die Verstöße über das Kontaktformular an Coral Club zu melden.

10.1. Verstößt das Clubmitglied gegen eine der Bestimmungen bzw. Bedingungen der Regeln und Richtlinien von Coral Club, kann Coral Club nach eigenem Ermessen dem Clubmitglied das Recht auf Ausübung der Vertriebstätigkeit entziehen bzw. eine oder mehrere der unten aufgeführten Strafen ohne jegliche Einschränkungen anwenden.

10.2. Schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, dass ein weiterer Verstoß zur Verhängung von Strafen führen wird

10.3. Vorübergehende Streichung bestimmter Privilegien, einschließlich des Rechts:


Das kann für einen bestimmten Zeitraum gelten oder bis bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

10.4. Begrenzung der Rang-Qualifizierung gemäß dem Marketingplan

10.5. Verweigerung der Anerkennung von Leistungen des unabhängigen Vertriebspartners: Gratulationen beim Erreichen neuer Ränge bei Veranstaltungen, in den Coral Club Verkaufsbüros, im Rahmen der monatlichen Webinare zur Anerkennung der Ränge

10.6. Aussetzung von Bonuszahlungen für einen bestimmten Zeitraum bzw. bis zur Erfüllung bestimmter Voraussetzungen

10.7. Für die folgenden Verstöße werden die Zuwiderhandelnden und ihre Anstifter mit einer unbegrenzten Geldstrafe belegt bei: